Allgemeine Geschäftsbedingungen


Jäger Medienverlag, Auf den Metten 37a, 21391 Reppenstedt,
Tel: 0 4131 - 68 44 792, mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Der Jäger Medienverlag (nachfolgend JMV) ermöglicht den Daten-und Informationsaustausch zwischen dem Vertragspartner und Auftraggebern. Der Verlag bietet verschiedene von einander unabhängige Werbeleistungen an. Hierzu schließen beide Partner einen Werbevertrag.

"Haus+Hof" Werbeanzeigen
Die Verteilung von "H+H" findet monatlich statt. Das Magazin erscheint alle 2 Monate neu. Für den Wahrheitsgehalt des Werbetextes und das Layout der Anzeige, ist der Inserent selbst verantwortlich. Für die Werbeanzeige gilt der jeweilig gültige Sp./mm/Preis. Der Verlag übernimmt keine Haftung für das Layout und den Wahrheitsgehalt der Werbeinhalte.

PR-Texte, Pressemitteilungen
JMV ist ständig auf der Suche nach aktuellen Pressemitteilungen. Sehr gute und fundierte Beiträge mit Fotos werden von HH gerne veröffentlicht. JMV stellt dem Vertragspartner die vereinbarte Fläche zur Verfügung. Diese kann nur für aktuelle und interessante Pressemeldungen und Fotos genutzt werden. Diese Seite kann und muß je nach der Rechtslage mit dem Vermerk "Anzeige" gekennzeichnet werden.
Wichtig: Die Texte und die Fotos müssen vom Verfasser gestellt werden. Werden diese nicht rechtzeitig geliefert, so hat dieser keinen Anspruch auf die aktuelle Veröffentlichung und muss die nächste Erscheinung abwarten. Es gelten immer die gültigen Annahmeschlusstermine.

Druckvorlagen
Die Texte sollen möglichst auf CD, E-Mail gestellt und auch als Ausdruck geliefert werden. Die Texte müssen auf jeden Fall abschreibefertig sein, und von JMV nicht mehr umformuliert oder korrigiert werden.
Die Fotos sollen ebenfalls auf CD oder als Glanzfoto gestellt werden. Nur dann kann der Verlag eine sehr gute Druckqualität gewährleisten.

Satzkosten
Satzarbeiten werden von der uns angeschlossenen Agentur Werbung+Satz durgeführt. Die Satzkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, gesondert von der Agentur berechnet.

Anzeigen- & Redaktionsschluß
Der Vertragspartner verpflichtet sich die Schlusstermine für alle Änderungen und PR-Berichte einzuhalten, damit die Produktion nicht eingeschränkt werden soll. Der Schlusstermin wir jeweils mitgeteilt.
Die darüber hinaus eingehenden Beiträge und Änderungen werden in der folgenden Ausgabe veröffentlicht.

Internet-Serviceleistungen
der Verlag bewirbt die Zeitschrift "Haus+Hof" und im Internet unter www.jaeger-medienverlag.de, www.die-regionale-messe.de und www.die-regionale-zeitung.de. Alle Internetleistungen werden von Werbung + Satz gesondert abgerechnet.

Haftungsausschluss
Der Verlag sichert zu, die Werbeleistungen bestmöglich durchzuführen. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr für das Zustandekommen der Aufträge (auch Käufe), für anhaltende Bauabsicht oder sonstige in der Person des Auftraggebers (oder Käufers) oder im Bauobjekt liegenden Umstände.
Zahlungsvereinbarung / Laufzeit Für alle Werbeleistungen ist die jeweilige aufgeführte Gebühr zur Zahlung fällig. Der Vertrag beginnt mit dem aufgeführten Datum und läuft über die vereinbarte(n) Laufzeit(en)
Falls der Werbepartner monatlich bezahlt, so ist dies nur per Bankeinzug durchzuführen. Hiermit ermächtigt der Vertragspartner den Verlag, die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift einzuziehen.
In der Regel wird die Rechnung vor der Drucklegung erstellt, bei Nichtbezahlung der Rechnung hat der Verlag das Recht, die Anzeige nicht zu veröffentlichen und ggf. Schadensersatz zu fordern.

Schlussbestimmungen
Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Sollte jedoch eine der vorstehenden Bestimmungen undurchführbar und oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Lüneburg
 

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